Der begleitete Umgang unterstützt Familien in belastenden Trennungs- und Scheidungssituationen, die keine eigenständigen, kindeswohlgerechten Umgangsregelungen finden können.
Ein begleiteter Umgangskontakt stellt ein wertvolles Angebot für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder dar. Er ermöglicht es dem Kind, den Kontakt zu dem nicht im Haushalt lebenden Elternteil in einem geschützten und unvoreingenommenen Umfeld aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, wobei wir, als geschultes Fachpersonal, die Aufsicht übernehmen. Der begleitete Umgang wird in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder durch eine familiengerichtliche Vereinbarung oder Anordnung organisiert.
Ziel ist es, die Beziehung zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil in einer sicheren Umgebung zu fördern und zu stabilisieren.
Förderung einer stabilen und sicheren
Eltern-Kind-Bindung.
Unterstützung des Kindes bei der psychosozialen und emotionalen Entwicklung.
Befähigung der Eltern, eigenständige und nachhaltige Umgangsregelungen zu entwickeln.
Pädagogische Fachkräfte begleiten den Umgang, beobachten, unterstützen und intervenieren bei Bedarf.
Regelmäßige Elterngespräche zur Konfliktbewältigung und Entwicklung einvernehmlicher Regelungen.
Reflexion und Auswertung der Kontakte zur Stärkung der elterlichen Kompetenzen.
Verselbstständigung der Umgangskontakte, bei denen Eltern eigenverantwortlich und ohne Unterstützung Fachkräfte agieren können.