§ 35 a SGB VIII
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit Lern- und Entwicklungsstörungen. Ziel ist es, die Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu fördern.
- Individuelle Betreuung:
Assistenz im Unterricht und bei außerschulischen Aktivitäten. - Soziale Integration:
Aufbau von sozialen Kontakten und Unterstützung in Krisensituationen. - Entwicklung fördern:
Verbesserung kognitiver, emotionaler und sozialer Kompetenzen.
ZIELGRUPPE
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die gemäß § 35a SGB VIII Unterstützung benötigen.
WIR SIND FÜR SIE DA