§ 35 a SGB VIII
Schulbegleitung

Die Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit Lern- und Entwicklungs­störungen. Ziel ist es, die Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu fördern.


  • Individuelle Betreuung:
    Assistenz im Unterricht und bei außerschulischen Aktivitäten.
  • Soziale Integration:
    Aufbau von sozialen Kontakten und Unterstützung in Krisensituationen.
  • Entwicklung fördern:
    Verbesserung kognitiver, emotionaler und sozialer Kompetenzen.


ZIELGRUPPE

Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die gemäß § 35a SGB VIII Unterstützung benötigen.

 

 

 

 

 

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